Konkret bedeutet dies, dass Besucherinnen und Besucher beim Betreten des Amtsgebäudes einen gültigen Impf- oder Genesungsnachweis oder einen negativen Schnelltest vorlegen müssen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Der negative Corona-Schnelltest muss bei einem Schnelltestzentrum durchgeführt worden sein. Minderjährige unter 18 Jahren sind von der Regelung ausgenommen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist notwendig.
Zutritt zum Amtsgebäude haben zudem nur Besucherinnen und Besucher, die vorher einen Termin vereinbart haben. Dies kann online, telefonisch oder per E-Mail geschehen.
Das nächstgelegene Schnelltestzentrum des DRK befindet sich in Boltenhagen am Sportplatz, Wichmannsdorfer Straße, 23946 Ostseebad Boltenhagen.
Die Öffnungszeiten sind nachzulesen auf:
testzentren-mv.de/teststelle/sportplatz-boltenhagen/
Terminvergabe im Amt:
E-Mail: buergerbuero@kluetzer-winkel.de
Tel: 038825/393-304 oder -305
Online: www.kluetzer-winkel.de