Kurabgabe 2024

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat auf ihrer Sitzung am 06.11.2023 die Satzung über die Erhebung von Kurabgaben ab 01.01.2024 beschlossen.

 

Ab 01.01.2024 wird die Kurabgabe ganzjährig erhoben.
­Die Höhe der Kurabgabe wird unverändert EUR 1,50 pro Vollzahler betragen.
NEU IN 2024: Schwerbehinderte ab 100 GdB und deren Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) sind von der Kurabgabe befreit.
Das manuelle Meldescheinverfahren wird auch noch in 2024 weiter bestehen (ab 01.01.2025 sind die zur Erhebung der Kurabgabe erforderlichen Daten ausschließlich elektronisch an die Stadt Klütz zu übermitteln).

Das Meldescheinsystem AVS ist ab sofort für Buchungen (Kurkartenausstellung) 2024 geöffnet.
Vordrucke für elektronische und manuelle Meldescheine sind weiterhin bei der Stadtinformation Klütz und beim City- & Tourismusmanagement der Stadt Klütz erhältlich.
 

Kurzinformation zur Kurabgabe:

  • Erhebungsgebiet: Klütz, Arpshagen, Christinenfeld, Goldbeck, Grundshagen, Hofzumfelde, Kühlenstein, Niederklütz, Oberhof, Tarnewitzerhagen, Steinbeck und Wohlenberg.
  • Kurabgabepflichtig sind: Tagesgäste, Übernachtungsgäste, Zweitwohnungsinhaber
    Kurabgabepflichtiger Zeitraum:  ab 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres
  • An- und Abreise gelten als 1 Tag
  • Höhe der Kurabgabe :
    • Vollzahler ab 16 Jahre: € 1,50 pro Tag
    • Schwerbehinderte mit GdB 50: € 1,00 pro Tag
    • Begleitpersonen von Schwerbehinderten (Merkzeichen B):  € 1,00 pro Tag
    • Jahreskurkarte Vollzahler: € 42,00
    • Jahreskurkarte ermäßigt: € 28,00
  • Von der Kurabgabe befreit sind:
    • Kinder bis einschl. 15 Jahre
    • Schwerbehinderte mit GdB 100 (gilt erst ab 01.01.2024)
    • Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit GdB 100 (Merkzeichen B) (gilt erst ab 01.01.2024)
    • Einwohner*innen der Stadt Klütz u. ihrer Ortsteile
    • im Erhebungsgebiet Arbeitende

Information hierzu erhalten Sie bei: City- & Tourismusmanagement Stadt Klütz, Tel. 038825 - 26 72 40, E-Mail s.stoeckmann@kluetz-mv.de