Wissenswertes über den Kurbeitrag
Die Stadt Klütz inkl. aller Ortsteile ist staatlich anerkannter Tourismusort. Die Ortsteile Klütz, Wohlenberg und Oberhof sind darüber hinaus als staatlich anerkannte Erholungsorte prädikatisiert.
Der Status Erholungsort/Tourismusort bildet die rechtliche Grundlage für die Erhebung einer Kurabgabe, die einen wichtigen Beitrag für den Erhalt, die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung verschiedenster touristischer Leistungen darstellt. Der Kurbeitrag ist gesetzlich zweckgebunden und darf ausschließlich für touristische Zwecke eingesetzt werden. Die Zahlung der Kurabgabe ist unabhängig davon, ob die Einrichtungen genutzt werden oder nicht.
Ab wann wird Kurabgabe erhoben?
Die Satzung über die Erhebung von Kurabgaben tritt am 01.04.2023 in Kraft. Sie steht hier zum Download bereit (bitte auf das obere Bild rechts klicken). Die Satzung über die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereichs und die Strandgebührensatzung der Stadt Klütz stehen hier auch zum Herunterladen bereit (Bilder in der Mitte und unten rechts).
Wo wird Kurabgabe erhoben?
Die Kurabgabe wird in der Stadt Klütz in den Ortsteilen Klütz, Arpshagen, Christinenfeld, Goldbeck, Grundshagen, Hofzumfelde, Kühlenstein, Niederklütz, Oberhof, Tarnewitzerhagen, Steinbeck und Wohlenberg erhoben.
Wer ist kurabgabepflichtig?
Kurabgabepflichtig sind Tages– und Übernachtungsgäste und Zweitwohnungsinhaber.
Wie hoch ist die Kurabgabe?
Die Kurabgabe wird nach Dauer des Aufenthalts erhoben. Sie beträgt pro Person ab 16 Jahren pro Tag € 1,50.
Die Kurabgabe für eine Jahreskurkarte beträgt pro Person ab 16 Jahren € 42,00.
Gibt es Ermäßigung?
Inhaber eines Schwerbehindertenausweises ab einem Grad der Behinderung von 50 zahlen pro Tag € 1,00.
Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkzeichen B im Ausweis zahlen ebenfalls pro Tag € 1,00.
Die Kurabgabe für eine ermäßigte Jahreskurkarte beträgt pro Person € 28,00.
Wer ist von der Kurabgabe befreit?
Kinder bis einschließlich 15 Jahre, Personen mit Erstwohnsitz in Klütz und im Erhebungsgebiet arbeitende Personen.
Ihre Kurkarte
Als Übernachtungsgast erhalten Sie Ihre Kurkarte bei Ihrem Vermieter, als Tagesgast an den Tageskurkartenautomaten am Strand, über die Mobilet– oder EasyPark-App oder in der Stadtinformation. Bitte tragen Sie Ihre Kurkarte immer bei sich. Ihre Kurkarte ist nicht übertragbar und gilt in allen Ortsteilen der Stadt Klütz.
Ihre Vorteile
Einfach-nur-Yoga
Lern-Kiten-Schule
Reethausweg 13, 23948 Wohlenberg
Tel. 038825 - 26 50 88
www.lern-kiten.de
Bei Vorlage Ihrer Kurkarte erhalten Sie € 1,50 Ermäßigung pro Tag auf den Unterrichtspreis (€ 1,50 pro Tag u. Schüler, an dem Unterricht gebucht wird).
Literaturhaus "Uwe Johnson"
Im Thurow 14, 23948 Klütz
Tel. 038825 - 223 87
www.literaturhaus-uwe-johnson.de
- Bei Besuch der Ausstellung (auch Sonderausstellung) erhalten Sie gegen Vorlage Ihrer Vollzahler-Kurkarte € 1,00 Rabatt auf den regulären Eintrittspreis. (Es wird keine weitere Ermäßigung auf ermäßigte Kurkarten gewährt.)
- Bei Besuch einer Veranstaltung bezahlen Sie bei Vorlage Ihrer Kurkarte den ermäßigten Kartenpreis.
(Ermäßigungen sind nicht miteinander kombinierbar.)