Kurabgabe ab 01.01.2024
05.01.2024

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat auf ihrer Sitzung am 06.11.2023 die Satzung über die Erhebung von Kurabgaben ab 01.01.2024 beschlossen:
- Kurabgabe wird ab 01.01.2024 ganzjährig erhoben.
- Die Höhe der Kurabgabe wird unverändert EUR 1,50 pro Vollzahler betragen.
- NEU: Schwerbehinderte ab 100 GdB und deren Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) sind von der Kurabgabe befreit.
- Das manuelle Meldescheinverfahren wird auch noch in 2024 weiter bestehen (ab 01.01.2025 sind die zur Erhebung der Kurabgabe erforderlichen Daten ausschließlich elektronisch an die Stadt Klütz zu übermitteln).
Kurzinformation zur Kurabgabe ab 01.01.2024
Erhebungsgebiet: Klütz, Arpshagen, Christinenfeld, Goldbeck, Grundshagen, Hofzumfelde, Kühlenstein, Niederklütz, Oberhof, Tarnewitzerhagen, Steinbeck und Wohlenberg
Kurabgabepflichtig sind: Tagesgäste, Übernachtungsgäste, Zweitwohnungsinhaber
Kurabgabepflichtiger Zeitraum: ab 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres
An- und Abreise gelten als 1 Tag
Höhe der Kurabgabe:
- Vollzahler ab 16 Jahre: € 1,50 pro Tag
- Schwerbehinderte mit GdB 50: € 1,00 pro Tag
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten (Merkzeichen B): € 1,00 pro Tag
- Jahreskurkarte Vollzahler: € 42,00
- Jahreskurkarte ermäßigt: € 28,00
Von der Kurabgabe befreit sind:
- Kinder bis einschl. 15 Jahre
- Schwerbehinderte mit GdB 100
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit GdB 100 (Merkzeichen B)
- Einwohner*innen der Stadt Klütz u. ihrer Ortsteile
- im Erhebungsgebiet Arbeitende
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