Das Land Mecklenburg-Vorpommern will mit dem Förderprogramm "Bürgerfonds" gemeinnützige Vorhaben unterstützen.
Mit dem "Bürgerfonds" sollen gemeinwohlorientierte Projekte gefördert werden, die durch die bestehenden Förderprogramme nicht abgedeckt sind.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass es sich um ein Projekt handelt, das die Gemeinschaft und den Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern erhält und stärkt.
Gefördert werden zeitlich abgegrenzte Vorhaben, wie beispielsweise lokale Kulturprojekte, gemeinnützige Vorhaben, die das Ehrenamt und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und Weiterbildungen im Kulturbereich.
Antragsberechtigt sind sowohl juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts als auch natürliche Personen.
Für Projekte oder als Kofinanzierungsmittel werden bis maximal 15.000 Euro ausgereicht. Eine Zuwendung wird jedoch nur gewährt, wenn der Zuwendungsbetrag mindestens 1.000 Euro beträgt.
Stipendien können eine Höhe von 1.000 Euro (Mindestzuwendungsbetrag) bis 2.000 Euro (Maximaler Zuwendungsbetrag) haben.
Nähere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der Webseite der Landesregierung M-V: