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Anpassung der Kurabgabe und digitale Gästekarte

18.08.2025

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat in ihrer Sitzung am 04. August 2025 wichtige Neuerungen beschlossen, die zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Diese betreffen sowohl die Anpassung der Kurabgabe als auch die Einführung einer digitalen Gästekarte. 

1. Anpassung der Kurabgabe ab 01.01.2026

Die Kurabgabe wurde am 01. April 2023 erstmals in der Stadt Klütz und ihren Ortsteilen eingeführt und seitdem nicht verändert. Auf Grundlage einer aktuellen Kurabgabenkalkulation sowie zur besseren Deckung der touristischen Leistungen wurde nun eine maßvolle Anpassung beschlossen:

AKTUELL ganzjährig (gilt noch bis 31.12.2025):
o 1.50 EUR pro Person ab 16 Jahren und Tag
o Ermäßigt: 1,00 EUR (Schwerbehinderte GdB ab 50 + deren Begleitperson m. Merkzeichen B)
o Befreit: Kinder bis einschl. 15 J. + Schwerbehinderte GdB 100 und deren Begleitperson m. Merkz. B

NEU ab 01. Januar 2026:
2 Saisonzeiten

• Zeitraum 01. April bis 31. Oktober:
o 2,00 EUR pro Person ab 16 Jahren und Tag (bisher 1,50 EUR)
o Ermäßigt: 1,00 EUR (Schwerbehinderte GdB ab 50 / unverändert)
o Befreit: Kinder bis einschl. 15 J. + Schwerbehinderte GdB 100 und deren Begleitperson (unverändert)

• Zeitraum 01. November bis 31. März (gilt ab 01.01.2026 bis 31.03.2026 und ab 01.11.2026 .. usw.……):
o 1,50 EUR pro Person ab 16 Jahren und Tag (unverändert)
o Ermäßigt: 0,75 EUR (Schwerbehinderte GdB ab 50 / bisher 1,00 EUR)
o Befreit: Kinder bis einschl. 15 J. + Schwerbehinderte GdB 100 und deren Begleitperson (unverändert)

• Jahreskurabgabe (z. B. für Zweitwohnungsinhaber):
o 56,00 EUR (bisher 42,00 EUR)
o ermäßigt 28,00 EUR (Schwerbehinderte GdB ab 50 / unverändert)
o Befreit: Kinder bis einschl. 15 J. + Schwerbehinderte GdB 100 und deren Begleitpersonen (unverändert)

Die Kalkulation ergab einen theoretisch möglichen Höchstsatz von 2,59 EUR pro Person. Um die touristische Wettbewerbsfähigkeit der Stadt Klütz im regionalen Vergleich zu wahren, wurde bewusst auf die Ausschöpfung des Maximalbetrags verzichtet.

2. Einführung der digitalen Gästekarte („DigiCard to go“) ab 2026

Mit dem Ziel, Prozesse für Gäste und Vermieter zu vereinfachen, wird ab dem 01.01.2026 eine digitale Gästekarte eingeführt.

Für Vermieter:
• Einfache Handhabung: Nur die E-Mail-Adresse des Gastes im System eintragen – ein Ausdruck entfällt.
• Reduzierter Aufwand: Weniger Papierkram, schnellere Abwicklung.
• Alternative verfügbar: Für Gäste ohne Smartphone oder E-Mail gibt es weiterhin die Möglichkeit, eine gedruckte Karte auszustellen.

Für Gäste:
• Digitaler Komfort: Die Kurkarte wird direkt aufs Smartphone übermittelt.
• Mehr Flexibilität: Kein Papier, jederzeit digital abrufbar

Weitere Informationen

Sobald die neue Kurabgabensatzung offiziell veröffentlicht ist, wird sie unter https://kluetz-mv.de/tourismus/fuer-gastgeber/satzungen zum Download bereitstehen.

Detaillierte Informationen zur Handhabung der digitalen Kurkarte für Gastgeber sind dann unter https://kluetz-mv.de/tourismus/fuer-gastgeber/ausstellung-von-kurkarten zu finden.

Text: Sabine Stöckmann, City- & Tourismusmanagement Stadt Klütz

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    Klütz ist eine Stadt im Landkreis Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland). Sie wird vom Amt Klützer Winkel verwaltet. Die Stadt Klütz und die Ortsteile Wohlenberg und Oberhof sind seit dem 04.07.2022 staatlich anerkannte Erholungsorte, die gesamte Stadt Klütz mit ihren 11 Ortsteilen ist seit dem 16.12.2022 als Tourismusort prädikatisiert. Das Gemeindegebiet, das im malerischen Klützer Winkel zwischen den Hansestädten Lübeck und Wismar liegt, erstreckt sich von Wohlenberg mit seinem langen Sandstrand bis zu Steinbeck mit seiner eindrucksvollen Steilküste. Besonders bekannt ist Klütz für das nach alten Originalplänen sanierte Barockschloss Bothmer mit seiner imposanten Festonallee.

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